Mit der Medienentwicklungsplanung setzt die Stadt Dortmund als Schulträger ihren gesetzlichen Pflichtauftrag einer "am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte[n] Sachausstattung" (SchulG NRW §79) der städtischen Schulen um.
Die Umsetzung ist bereits ein großer Erfolg für einen zeitgemäßen, digitalgestützten Unterricht. Unabhängig vom sozialen oder wirtschaftlichen Hintergrund soll jeder Schülerin und jedem Schüler der Zugang zu modernen Lernmitteln und digitalen Bildungschancen ermöglicht werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten, individuelles Lernen zu begünstigen, Medienkompetenz zu fördern und Schülerinnen und Schüler optimal auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt vorzubereiten.
Die digitalen Ausstattungsprozesse und die Unterstützungsangebote des Medienzentrums greifen Hand in Hand und sind aufeinander abgestimmt.